Zum Thema Lizenzen, Fotorechte und Haftung

Dieser Artikel ist mir heute bei Heise untergekommen:

Gericht: Fotoportal unterliegt bei Aufnahmen trotz Fotoverbot der Störerhaftung
Das Landgericht (LG) Potsdam hat die Störerhaftung des Fotoportals Ostkreuz bei eigentumsverletzenden Fotografien bejaht.

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und ich finde ihn durchaus diskussionswürdig, auch hier auf Fotolism.us
Was sagt Ihr dazu?